Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen CTecS M. Ziegenhals (im Weiteren: CTecS) und dem Käufer/der Käuferin (im Weiteren: Verbraucher)
Die nachstehenden Bedingungen regeln den Geschäftsverkehr mit privaten Verbrauchern gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und gewerblichen Verbrauchern (Kaufleute/Unternehmer/Institutionen) im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der CTecS erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB), sowie aufgrund der jeweils gültigen Lizenzbedingungen (EULA, siehe Unten) der CTecS, soweit Software und/oder Audio/Video Content geliefert. Sie gelten für alle Bestellungen durch Verbraucher und werden mit jeder Bestellung vom Verbraucher anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CTecS.
Vertragsgegenstand bei Kauf von Software als Download
Der Verbraucher erwirbt die in der Bestellung bezeichnete Lizenz der Software – also das Programm samt ausführbarem Objektcode. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Software Add-ons und Updates. Quellcodes werden nicht mitgeliefert. Der Vertrag beinhaltet keine Überlassung der Software an sich, sondern nur ein Nutzungsrecht welches je nach Lizenz zeitlich begrenzt ist.
Für die Beschaffenheit der von CTecS gelieferten Software ist die bei der Eröffnung der Downloadmöglichkeit der Vertragsgegenstände gültige und dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende Produktbeschreibung maßgeblich.
Für die Installation der Software verweist CTecS auf die in der Webseite beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Systemumgebung, die beim Verbraucher vorhanden sein muss.
Vertragsschluss
Die Angebote von CTecS über die Online-Plattform (ctecs.com) stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern vielmehr eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher bei CTecS Produkte und/oder Dienstleistungen zu bestellen. Die Bestellung des Verbrauchers (verbindliches Angebot) durch Absendung eines vom Verbraucher auszufüllenden Online-Bestellformulars aus dem virtuellen Warenkorb.
Nach Eingang der Bestellung bei CTecS wird diese von CTecS unverzüglich mit einer E-Mail bestätigt, in der die Einzelheiten der Bestellung dokumentiert und aufgelistet werden (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
Ein Vertrag, also die verbindliche Annahme der Bestellung des Verbrauchers kommt erst mit Bezahlung des bestellten Produkts zustande.
Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen mit der Firma:
CTecS M. Ziegenhals
Körnerstraße 6
D-09130 Chemnitz
phone +49 371 4006684
email info@ctecs.de
web: ctecs.de
Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Der vom Verbraucher zu zahlende Kaufpreis ergibt sich aus der Bestellbestätigung. Bei Bereitstellung zum Download über das Internet trägt CTecS die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Internet zu stellen. Der Verbraucher trägt seine Kosten für den Abruf/Download.
Zahlungen des Verbrauchers hat per Vorkasse zu erfolgen, gemäß den von CTecS anerkannten Zahlungsmethoden (Paypal) soweit nichts anderes vereinbart ist. CTecS behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen, Teillieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, sowie gesetzliche Verzugszinsen und Ersatz weitergehender verzugsbedingter Schäden zu verlangen. Ein Skonto wird nicht gewährt.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers kann von diesem nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Der Verbraucher kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Lieferung und Lieferzeit
Es gelten die von CTecS angegebenen Lieferzeiten.
Die Lieferung von Software erfolgt ausschließlich per Download, dadurch wird die Software auf einem Rechner bereitgestellt und dem Verbraucher die Möglichkeit zur Online-Beschaffung der Software zur Verfügung gestellt. Die Leistungspflicht von CTecS zur Lieferung ist in diesen Fällen erfüllt, wenn dem Verbraucher in Textform ein Link mitsamt den Informationen zur Verfügung gestellt wird und die Software unter Verwendung dieses Links auf den Rechner des Verbrauchers übertragen und dort gespeichert werden kann.
Kommt der Verbraucher in Annahmeverzug oder unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Verbraucher zu vertretenden Gründen, so ist der CTecS berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht zu diesem Zeitpunkt auf den Verbraucher über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Vorbehalt von Eigentum und Nutzungsrechten
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Verbraucher über. Die Nutzungsrechte an der Software gehen erst mit vollständiger, vorbehaltloser Zahlung des Kaufpreises von CTecS auf den Käufer über.
Die Geltendmachung des Vorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Widerrufsbelehrung
Für die Lieferung digitaler Inhalte
Widerrufsrecht
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt habe, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
Hinweis:
Sie haben die Möglichkeit VOR dem Kauf unsere Software 30 Tage kostenfrei, vollumfänglich und unverbindlich zu testen. So können Sie sich in Ruhe vor dem Kauf von der Qualität überzeugen. Auf unserer Download-Seite steht die Software für Sie bereit.
Mitwirkungs- und Informationspflichten des Verbrauchers
Wir empfehlen Ihnen, sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Produkte auf den entsprechenden Produktdetailseiten von CTecS.de zu informieren; über Zweifelsfragen sollten Sie sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von CTecS bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
Bei Software: Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten Systemumgebung Ihres Computers für die Nutzung der Vertragsgegenstände sowie eines Onlinezuganges zur Verifizierung/Authentifizierung liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung.
Bei Software: Wir empfehlen, die von CTecS auf der Homepage für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten; über die Onlinehilfeseiten können Sie sich über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
Soweit CTecS über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirken Sie als Verbraucher hieran im erforderlichen und zumutbaren Umfang mit, indem Sie z.B. Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellen.
Bei Software: Ihnen obliegt die Pflicht, die Daten auf Ihren Computersystem regelmäßig gegen Datenverlust zu sichern.
Nutzungsrechte des Verbrauchers
Die Nutzungsrechte des Verbrauchers an der Software richten sich nach den Endnutzerlizenzbedingungen (EULA) des Softwareherstellers CTecS M. Ziegenhals, die als Teil II dieser AGB beigefügt sind.
Verifizierungsrechte der CTecS, Online-Authentifizierung (bei Kauf von Software)
Zur Sicherung ihres Urheberrechtes an der erworbenen Software führt die CTecS nach der Installation des Programmes auf Ihrem Computersystem eine verschlüsselte Online-Verifizierung und Freischaltung durch. Es ist daher zwingend erforderlich, dass Ihr Computersystem in zeitlicher Nähe zum Installationsvorgang des Programms auf das Internet zugreifen kann und Sie einer interaktiven Verifikation der Software zustimmen.
Eine Verifikation findet auch ein weiteres Mal statt, wenn an Ihrem Computer wesentliche Bauteile ausgetauscht werden oder Add-ons installiert werden.
Sollte die Verifikation mangels Internetkontakt Ihres Computers nicht möglich gemacht werden, kann es zu Funktionseinschränkungen kommen. Hierfür übernimmt die CTecS keine Verantwortung.
Es werden keine persönlichen Daten von Ihrem Computer an CTecS übertragen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verifikation und dem Freischalten des Programms in Zusammenhang stehen.
Ansprüche bei Sachmängeln/Gewährleistung
Im Falle des Vorliegens eines Mangels der Software ist CTecS im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zunächst zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu überlässt CTecS dem Verbraucher nach seiner Wahl einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel durch Ersatzlieferung.
Der Verbraucher ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
Bei unerheblichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von CTecS oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen. Das Recht zur Geltendmachung der Minderung bleibt unberührt. Unerhebliche Mängel sind leichte Fehler, die keine entscheidende Auswirkung auf die Nutzbarkeit der Software haben. Solche Fehler werden im Rahmen der normalen Weiterentwicklung der Software in einem der nächsten Releases behoben.
Der Verbraucher trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel durch CTecS zu vertreten ist, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Verbraucher ohne Zustimmung von CTecS das Produkt verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder das Produkt nicht den CTecS – Hinweisen gemäß installiert, verarbeitet, betrieben und gepflegt wurden.
Die Dauer der Gewährleistung (für Verbraucher im eigentlichen Sinn) beträgt zwei Jahre ab Lieferung des Vertragsgegenstands – Abweichend davon beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer 1 Jahr ab Lieferung. Ein abgeschlossener Downloadvorgang entspricht der Lieferung.
Die Gewährleistung für kostenlos überlassene Software (also die Software, die der Verbraucher zu Testzwecken erhält oder die Software, die ihm im Rahmen der Softwarepflege überlassen wird), richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Verkäufer gibt gegenüber dem Verbraucher keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Haftung
Die Haftung von CTecS richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt wird.
Bevor die von CTecS vertriebene Software und neue Releases in Betrieb genommen werden, sind die Installationshinweise der Onlinehilfeseiten zu beachten und zur Vermeidung von Datenverlusten vorab eine Datensicherung durchzuführen.
Die Haftung der CTecS für die Wiederherstellung von Daten oder Schäden an Hardware die durch die Nutzung unserer Software entsteht wird ausgeschlossen. Dem Verbraucher obliegt eine regelmäßige Datensicherung auf seinem Computersystem.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen
Serviceleistungen
Serviceleistungen werden durch CTecS oder deren Erfüllungsgehilfen erbracht. Es handelt sich dabei um Leistungen, die nicht im Rahmen der Vertragserfüllung und insbesondere nicht im Rahmen der Gewährleistung erbracht werden. Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen deren Hersteller.
Datenschutz
Die Endkundendaten werden automatisiert verarbeitet. CTecS hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten die für Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG –, Telemediengesetz – TMG –) sowie die auf der Homepage vorhandene eigene Datenschutzerklärung (https://ctecs.de/PageDE/datenschutzerklaerung/) ein.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet. Der Verbraucher hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person bei CTecS gespeicherten Daten zu verlangen. Nach Erfüllung aller vertraglichen Ansprüche und nach Ablauf der vertraglichen bzw. gesetzlichen Fristen behält sich CTecS vor die Daten löschen. Kreditkartendaten werden nach Abschluss der Transaktion von CTecS nicht gespeichert.
Salvatorische Klausel und UN Kaufrecht
Sollte eine Bestimmung des Vertrags, der Lizenzvereinbarung oder einer Ergänzungsvereinbarungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Unwirksame Regelungen sind durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Nur die vorliegende deutsche Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Eine Sprachübersetzung dient lediglich der Information des Verbrauchers.
Stand AGB: Mai 2020
EULA – Endkundenlizenzbestimmungen
§ 1 Umfang der Nutzungsrechte (Kaufvertrag)
(1) Anzahl und Umfang der zu übertragenden Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag mit CTecS M. Ziegenhals – nachfolgend CTecS – sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ EULA. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Software Add-ons und Updates. Der Verbraucher erwirbt das einfache, nicht-ausschließliche Recht, die vertragsgegenständliche Software zu nutzen, d.h. in dem vertraglich vereinbarten Umfang in den Arbeitsspeicher eines Rechners und eines mobilen Computers (z.B. Notebook) zu laden und in dem vereinbarten Umfang permanent auf Massenspeichern zu installieren. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. CTecS weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Hardware-Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrags ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
(2) Die Nutzungsrechte werden vorbehaltlich der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der aus dem Vertrag für die Überlassung der Software zu zahlenden Vergütung zeitlich auf den Vertragszeitraum begrenzt übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Nutzung durch den Verbraucher durch CTecS geduldet und kann nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung jederzeit gekündigt werden.
(3) Die Software darf Dritten nicht zeitweilig im Wege des ASP (Application Service Provider) oder auf andere Art und Weise zur kommerziellen Nutzung überlassen werden. Es dürfen keine Unterlizenzen vergeben werden.
(4) Im Falle der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts ist der Verbraucher verpflichtet, neben ggf. bestehenden Rückgabepflichten empfangener Leistungen bereits installierte Software von seiner Hardware unwiederbringlich zu löschen.
§ 2 Verifizierungsrechte der CTecS, Online-Authentifizierung
Zur Sicherung ihres Urheberrechtes an der erworbenen Software führt die CTecS nach der Installation des Programms auf Ihrem Computersystem eine verschlüsselte Online-Verifizierung und Freischaltung durch. Es ist daher zwingend erforderlich, dass Ihr Computersystem in zeitlicher Nähe zum Installationsvorgang des Programms auf das Internet zugreifen kann und Sie einer interaktiven Verifikation der Software zustimmen.
Eine Verifikation findet auch ein weiteres Mal statt, wenn an Ihrem Computer wesentliche Bauteile ausgetauscht werden oder Add-ons installiert werden.
Sollte die Verifikation mangels Internetkontakt des Computers nicht möglich gemacht werden, kann es zu Funktionseinschränkungen kommen. Hierfür übernimmt die CTecS keine Verantwortung.
Es werden keine persönlichen Daten von Ihrem Computer an CTecS übertragen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verifikation und dem Freischalten des Programms in Zusammenhang stehen.
§ 3 Neue Software Updates
(1) CTecS wird nach eigenem Ermessen kostenlos Updates zur Verfügung stellen, die mögliche geringe Fehler der alten Versionen beheben und Produktverbesserungen beinhalten. Es gelten dann die jeweiligen Bestimmungen der Endkundenlizenzbestimmungen, die mit der Installation des Softwarereleases vom Kunden akzeptiert werden müssen. Software Updates sind eine freiwillige Leistung von CTecS die nur während des Produktlebenszyklus (i.d.R. bis zum Erscheinen einer neuen kostenpflichtigen Version „Upgrade“ – ca. alle 2 Jahre) gewährt werden, ein Anspruch durch den Kunden existiert nicht.
(2) Das Nutzungsrecht an der bisherigen Software, die durch die gelieferten Releases technisch ersetzt wird, erlischt innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Verbraucher die bereitgestellte Software produktiv einsetzt, spätestens aber drei Kalendermonate nach Lieferung der Software an den Verbraucher. Der Verbraucher ist berechtigt, zu Archivierungs- oder Sicherungszwecken jeweils eine Kopie der Software anzufertigen.
§ 4 Regelungen für Testsoftware
(1) Dem Verbraucher wird das einfache, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des vereinbarten Testzeitraumes begrenzte Nutzungsrecht für die Software übertragen. Das Recht umfasst nur die Befugnis, die Software auf einen Computer zu laden und zu benutzen. Es wird kein anderes Nutzungsrecht übertragen.
(2) Der Verbraucher ist ohne vorherige Einwilligung von CTecS nicht berechtigt, das Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen oder diesem entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
(3) Der Verbraucher verpflichtet sich, die Software und Dokumentationen ohne ausdrückliche Einwilligung von CTecS weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen.
(4) Zweck der Rechtsübertragung ist es, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, die Software eine begrenzte Zeitdauer zu erproben.
(5) Nach Ablauf dieser Zeit ist der Verbraucher verpflichtet, die Testversion umgehend nebst sämtlichen Kopien zu löschen, es sei denn, der Verbraucher hat zu diesem Zeitpunkt ein weiterführendes Nutzungsrecht an der Software erworben.
(6) CTecS kann das überlassene Nutzungsrecht jederzeit verlängern oder vor Ablauf der Frist kündigen.
(7) CTecS behält sich vor die Testversion in ihrem Leistungsumfang und Funktionalität zu begrenzen oder zu erweitern.
§ 5 Evaluierungslizenzen
CTecS räumt keine Evaluierungslizenzen ein.
§ 6 Dekompilierung und Softwareänderungen
(1) Die Software ist mit einem Kopierschutz versehen. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Verbraucher die Beweislast. Der Verbraucher muss CTecS die vorgenommenen Softwareänderungen sowie die aufgetretenen Störungssymptome mittels detaillierter Erläuterung in Textform (§ 126 b BGB) anzeigen.
(2) Die entsprechenden Handlungen nach Abs. 1 dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis zu CTecS stehen, wenn CTecS die gewünschten Softwareänderungen oder Fehlerbehebungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will oder kann. CTecS ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen.
(3) Sofern eine Dekompilierung vorgenommen werden soll, hat der Verbraucher die notwendigen Informationen bei CTecS zu erfragen.
(4) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 7 Gewährleistung
DER HERSTELLER GARANTIERT NICHT: DASS DIE SOFTWARE FREI VON FEHLERN UND AUSLASSUNG IST, DASS SIE OHNE UNTERBRECHUNG ARBEITET, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANSPRUECHEN ENTSPRICHT, DASS DIE ARBEIT MIT DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST, DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN, ODER DASS NEUE VERSIONEN UND/ODER UPGRADES DER SOFTWARE ZUR VERFUEGUNG GESTELLT WERDEN. DIE SOFTWARE, JEDE INFORMATION, CODES, UND/ODER AUSFÜHRBARE DATEIEN WERDEN GELIEFERT „WIE SIE SIND“ OHNE GARANTIE JEGLICHER ART. ZUM MAXIMALEN GESETZLICH ERLAUBTEN UMFANG, WEIST DER HERSTELLER ALLE GARANTIEN, SEIEN SIE AUSDRUECKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, INKLUSIVE, ABER NICHT LIMITIERT, ZUSICHERUNG ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, TAUGLICHKEIT FUER EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND RECHTSVERLETZUNG VON SICH. DER KUNDE AKTZEPTIERT, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND IHRE LEISTUNG, SOWIE DOKUMENTATIONEN AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO ERFOLGT. FÜR SCHÄDEN, DIE AUS DEM GEBRAUCH DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, WIE Z.B. DATENVERLUST, ENTGEGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHAEFTLICHEN INFORMATIONEN ODER ANDERE FINANZIELLE VERLUSTE, UNGEACHTET DEREN VORHERSEHBARKEIT, ÜBERNIMMT DIE FIRMA CTecS KEINE HAFTUNG. DIE NUTZUNG ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO. DIE SOFTWARE WIRD SO LIZENSIERT „WIE SIE IST“. DAS EINZIGE IHNEN ZUKOMMENDE RECHTSMITTEL IST DIE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES (MAXIMALE HAFTUNG). ANSPRUECHE AUF GESETZLICH UNABDINGBARE VORSCHRIFTEN ZUR PRODUKTHAFTUNG BLEIBEN UNBERUEHRT.
§ 8 Salvatorische Klausel und UN-Kaufrecht
(1) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem EULA die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird auch insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung des EULA unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit des EULA im Übrigen dadurch nicht berührt werden.
(3) Nur die vorliegende deutsche Fassung der EULA ist rechtsgültig und verbindlich. Eine Sprachübersetzung dient lediglich der Information.
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Stand EULA: Mai 2020